Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchte die Ortsgemeinde Wöllstein folgende aktuelle Hinweise zum Friedhof geben, die insbesondere die Sauberkeit und das Erscheinungsbild betreffen:
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 StVO ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig.
Eine enge Straßenstelle liegt dann vor, wenn neben einem geparktem Fahrzeug keine 3,05m für den weiteren Verkehr frei bleiben. Die 3,05m setzen sich durch die maximale Fahrzeugbreite in Deutschland (2,55m) sowie einem Sicherheitsabstand zur linken und rechten Seite (jeweils 0,25m) zusammen. Der Bürgersteig ist nicht zu berücksichtigen. Wir bitten um Beachtung!
Ihre Ortsgemeinde Wöllstein
Am Montag, den 13. Juni trafen sich Schüler der Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein mit Streitschlichtern der Realschule plus Auf Halmen in Kirn. Die Idee war, Erfahrungen in der Streitschlichtung auszutauschen und von und miteinander zu lernen.
Weiterlesen: Streitschlichterkooperation zwischen Wöllstein und Kirn
Das Team der Kita Rasselbande dankt Sax Only für eine großzügige Spende und dem Förderverein der Kita für die Bereitstellung eines beachtlichen Geldbetrages, wodurch die Anschaffung einer Spiel - und Bewegungslandschaft für die jüngsten Kinder möglich war.
Weiterlesen: Bewegungslandschaft für die Jüngsten in der Kita Rasselbande