Herzliche Einladung!
Wöllsteiner Markt
vom 2. bis 6. September 2016
am und im Gemeindezentrum
Unser Programm
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchte die Ortsgemeinde Wöllstein folgende aktuelle Hinweise zum Friedhof geben, die insbesondere die Sauberkeit und das Erscheinungsbild betreffen:
Nach § 12 Absatz 1 Satz 1 StVO ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig.
Eine enge Straßenstelle liegt dann vor, wenn neben einem geparktem Fahrzeug keine 3,05m für den weiteren Verkehr frei bleiben. Die 3,05m setzen sich durch die maximale Fahrzeugbreite in Deutschland (2,55m) sowie einem Sicherheitsabstand zur linken und rechten Seite (jeweils 0,25m) zusammen. Der Bürgersteig ist nicht zu berücksichtigen. Wir bitten um Beachtung!
Ihre Ortsgemeinde Wöllstein