Wöllstein

hier fühle ich mich wohl

Ein glückliches, frohes und gesundes neues Jahr 2024!
Winter in Wöllstein
Stellenangebote der Ortsgemeinde Wöllstein
Virtuelle Führung zum Wöllsteiner Wasserturm
Wöllstein von oben
(Bild: Timo Schüler)
Die Verwaltung stellt sich vor...
... von links die Beigeordneten Franz-Georg Schopf und Alice Selzer, Ortsbürgermeister Johannes Brüchert und 1. Beigeordneter Michael Kohn.
Partnergemeinde Great Barford
Wir unterhalten eine aktive Partnerschaft zur englischen Gemeinde Great Barford (Bedfordshire). Haben Sie Lust Teil der Gemeinschaft zu werden? Melden Sie sich gerne!
Partnergemeinde Barsac
Wir unterhalten eine aktive Partnerschaft zur französischen Gemeinde Barsac (Gironde). Haben Sie Lust Teil der Gemeinschaft zu werden? Melden Sie sich gerne!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

immer wieder müssen wir feststellen, dass vor der Urnenwand verwelkter Blumenschmuck, alte Blumenschalen oder ausgebrannte Grablichter stehen. Ebenso stehen dort Grabschalen, die bepflanzt werden.
Die Ortsgemeinde hat die Urnenwand errichten lassen, weil diese eine würdige Bestattungsform für die Menschen darstellt, die keine Grabpflege möchten oder ausführen können.
Es ist uns wichtig, dass die Urnenwand gepflegt aussieht und deshalb hatte der Ortsgemeinderat die Friedhofssatzung im Jahr 2011 um den unten stehenden Artikel ergänzt.
Wir bitten diesen zu beachten, damit unsere Urnenwand für alle Besucher ein würdevoller Ort zum Gedenken an die Verstorbenen ist.

Ihre Ortsgemeinde

 

Auszug aus der Friedhofssatzung – Ergänzung zu § 20a:

„Die Abdeckplatten der Urnenwand haben frei zu bleiben, das Ablegen jeglicher Gegenstände, insbesondere Grabschmuck, Grablaternen, Erinnerungsstücke und/oder Blumenschmuck ist nicht gestattet. Lediglich auf den Bodenplatten am Fuße der Urnenwand darf Blumenschmuck (keine sonstigen Gegenstände) in der Größe von höchstens 30 cm Tiefe, 30 cm Breite und 30 cm Höhe abgelegt werden.
Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, verwelkten oder unansehnlich gewordenen Blumenschmuck und auch sonstige an oder auf der Urnenwand platzierten Gegenstände ohne vorherige Ankündigung zu entfernen.“

 

So sollte es nicht aussehen:

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