Wöllstein

hier fühle ich mich wohl

Ein glückliches, frohes und gesundes neues Jahr 2024!
Winter in Wöllstein
Stellenangebote der Ortsgemeinde Wöllstein
Virtuelle Führung zum Wöllsteiner Wasserturm
Wöllstein von oben
(Bild: Timo Schüler)
Die Verwaltung stellt sich vor...
... von links die Beigeordneten Franz-Georg Schopf und Alice Selzer, Ortsbürgermeister Johannes Brüchert und 1. Beigeordneter Michael Kohn.
Partnergemeinde Great Barford
Wir unterhalten eine aktive Partnerschaft zur englischen Gemeinde Great Barford (Bedfordshire). Haben Sie Lust Teil der Gemeinschaft zu werden? Melden Sie sich gerne!
Partnergemeinde Barsac
Wir unterhalten eine aktive Partnerschaft zur französischen Gemeinde Barsac (Gironde). Haben Sie Lust Teil der Gemeinschaft zu werden? Melden Sie sich gerne!

Für viele von uns ist unser Vierbeiner viel mehr als nur ein Haustier: Das ist schön und gut. Für viele von uns ist es aber auch ein Reizthema: Gibt es doch immer wieder „Frauchen“ und „Herrchen“, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde einfach „übersehen“ und liegen lassen.

Ob auf Spazier- und Radwegen, in Blumenbeeten oder öffentlichen Grünanlagen: Immer wieder gibt es rücksichtslose Hundehalter, die den Hundekot nicht entfernen und damit viel Ärger erzeugen.

Haben diese Hundebesitzer schon einmal darüber nachgedacht, wie es für die Mitarbeiter der Gemeinde ist, wenn sie beim Beete hacken oder Gras mähen diese Hinterlassenschaften an Händen, Schuhen oder Geräten haben? Oder wie es spielenden Kindern, Spaziergänger im Tälchen und auf unseren Wanderwegen ergeht, wenn sie in Hundekot treten? Mit einer einfachen Tüte wären diese Probleme aus der Welt geschafft und alle würden sich über die Hunde freuen können.

Die Ortsgemeinde Wöllstein hat deshalb zur Unterstützung an verschiedenen Stellen im Ort Beutelspender aufgestellt.

Zur Erinnerung einen Auszug aus § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der VG Wöllstein:

„ (4) Halter und die jeweiligen Verantwortlichen von Tieren haben dafür Sorge zu tragen, dass diese öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich, insbesondere durch Kot, verunreinigen. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.“

Wer dem entgegen handelt, handelt ordnungswidrig! Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Lassen Sie es nicht dazu kommen!

alt

 

Die Ortsgemeinde hat weitere Beutelspender und Abfallbehälter aufgestellt und bittet die Hundebesitzer davon Gebrauch zu machen.